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   RG, 13.12.1911 - V 257/11   

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https://dejure.org/1911,443
RG, 13.12.1911 - V 257/11 (https://dejure.org/1911,443)
RG, Entscheidung vom 13.12.1911 - V 257/11 (https://dejure.org/1911,443)
RG, Entscheidung vom 13. Dezember 1911 - V 257/11 (https://dejure.org/1911,443)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Sind die Vorschriften des § 12 BGB. auch auf den Namen eines nicht rechtsfähigen Vereins anwendbar? 2. Müssen im Falle der Klage wegen Verletzung des Namensrechts sämtliche Mitglieder des Vereins als Kläger auftreten? 3. Bleiben Mitglieder, die nach der Klagerhebung aus ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 78, 101
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 26.05.1961 - I ZR 149/56

    Rechtsmittel

    Ein späteres Ausscheiden von Mitgliedern ist auf den Rechtsstreit ohne Einfluß (RGZ 78, 101, 105).

    Soweit der Entscheidung RGZ 78, 101, 106 f die Auffassung entnommen werden könnte, daß dem Gericht die Mitgliedschaft der zur Zeit der Klagerhebung angehörenden Mitglieder jedenfalls für diesen Zeitpunkt nachgewiesen werden müsse, läßt diese Auffassung sich auf den vorliegenden Sonderfall nicht übertragen.

    Bei dieser besonderen Sach- und Rechtslage konnte entgegen der vom Beklagten vertretenen Meinung davon abgesehen werden, vom Kläger den Nachweis zu fordern, daß die in der von ihm überreichten Liste und dementsprechend im vervollständigten Rubrum aufgeführten Mitglieder dem Verein schon bei der Klagerhebung angehört haben und auch jetzt noch angehören bzw. entsprechend den Darlegungen in RGZ 78, 101, 105 im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung als Mitglieder des Vereins noch klageberechtigt gewesen wären.

  • OLG Stuttgart, 21.07.2011 - 2 U 157/10

    Inanspruchnahme des Admin-C als Störer

    Gerade auch eingetragene Vereine genießen hinsichtlich ihrer Bezeichnung Namensschutz (BGH GRUR 2010, 1020 [Tz. 13] - Verbraucherzentrale; RGZ 78, 101, 102; Ellenberger in Palandt, BGB , 70. Aufl. [2011], § 12, 9 ; Martinek in jurisPK- BGB , 5. Aufl. [Stand 01.10.2010], § 12, 22), wobei auch eine Kurzbezeichnung genügen kann (BGH GRUR-RR 2010, 205 [Tz. 28]).
  • OLG Bremen, 20.10.1983 - 3 U 20/83

    Änderung und Schutz des Vereinsnamens; Rechtsfähigkeit eines Vereins

    Der Verein, der von der Gründung bis zur Eintragung in das Vereinsregister als nicht rechtsfähiger Verein schon existiert, kann auch als solcher schon ein Recht an dem selbstgewählten Namen haben (RGZ 78, 101, 102; Soergel RN 31 zu § 12 BGB ).
  • BGH, 27.06.1956 - IV ZR 6/56

    Rechtsmittel

    Das ist rechtlich bedenkenfrei (vgl. insbes RGZ 78, 101 f [104 f]).
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