Rechtsprechung
RG, 13.12.1911 - V 257/11 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Sind die Vorschriften des § 12 BGB. auch auf den Namen eines nicht rechtsfähigen Vereins anwendbar? 2. Müssen im Falle der Klage wegen Verletzung des Namensrechts sämtliche Mitglieder des Vereins als Kläger auftreten? 3. Bleiben Mitglieder, die nach der Klagerhebung aus ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 78, 101
Wird zitiert von ... (7)
- LAG Berlin-Brandenburg, 11.05.2021 - 8 Sa 1655/20
Personenbedingte Kündigung - Lehrer mit Tätowierung aus dr rechtsextremen Szene - …
Alsdann bedarf es der weiteren Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile - jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (…BAG, 10.04.2014 - 2 AZR 684/13, NZA 2014, 1197 Rn. 39;… BAG, 21.11.2013 - 2 AZR 797/11, NZA 2014, 243 Rn. 15; BAG, 19.04.2012 - 2 AZR 257/11, NZA-RR 2012, 567 Rn. 13). - LG Köln, 06.02.2018 - 33 O 79/17
AFD-kritischer Blogger wegen Domain "wir-sind-afd.de" verurteilt
Der Name einer politischen Partei ist durch § 12 BGB geschützt (BGHZ 79, 265 - Vierte Partei; BGHZ 43, 245 - GdP; OLG Hamm, BeckRS 2013, 21344 - DIE GRÜNEN Marl; OLG Frankfurt, NJW 1972, 794; OLG Karlsruhe, NJW 1972, 1810; OLG Hamburg, NJW 1959, 1927; LG Bielefeld, GRUR-RR 2004, 59 - Grün-Alternative-Liste; LG Hannover, NJW 1994, 1356; LG Hamburg GRUR-RR 2005, 66, 68 - Schill-Partei; vgl. RG, Urteil vom 13. Dezember 1911 - V 257/11 -, RGZ 78, 101-107 - Gesangverein Germania). - BGH, 29.10.1992 - I ZR 264/90
Namens- und firmenrechtsfähigkeit der Vor-GmbH - Verwechslungsgefahr bei …
Rechtsfähigkeit des Namensträgers wird für den Namens- und Firmenrechtsschutz in der Rechtsprechung nicht vorausgesetzt (vgl, RGZ 78, 101, 102 - Gesangverein Germania;… BGH, Urt. v. 9.1.1976 - I ZR 71/74, GRUR 1976, 311, 312 - Sternhaus;… BGH, Urt. v. 28.1.1988 - I ZR 21/86, GRUR 1988, 560, 561 - Christophorus-Stiftung).
- BGH, 26.05.1961 - I ZR 149/56
Rechtsmittel
Ein späteres Ausscheiden von Mitgliedern ist auf den Rechtsstreit ohne Einfluß (RGZ 78, 101, 105).Soweit der Entscheidung RGZ 78, 101, 106 f die Auffassung entnommen werden könnte, daß dem Gericht die Mitgliedschaft der zur Zeit der Klagerhebung angehörenden Mitglieder jedenfalls für diesen Zeitpunkt nachgewiesen werden müsse, läßt diese Auffassung sich auf den vorliegenden Sonderfall nicht übertragen.
Bei dieser besonderen Sach- und Rechtslage konnte entgegen der vom Beklagten vertretenen Meinung davon abgesehen werden, vom Kläger den Nachweis zu fordern, daß die in der von ihm überreichten Liste und dementsprechend im vervollständigten Rubrum aufgeführten Mitglieder dem Verein schon bei der Klagerhebung angehört haben und auch jetzt noch angehören bzw. entsprechend den Darlegungen in RGZ 78, 101, 105 im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung als Mitglieder des Vereins noch klageberechtigt gewesen wären.
- OLG Stuttgart, 21.07.2011 - 2 U 157/10
Inanspruchnahme des Admin-C als Störer
Gerade auch eingetragene Vereine genießen hinsichtlich ihrer Bezeichnung Namensschutz (BGH GRUR 2010, 1020 [Tz. 13] - Verbraucherzentrale; RGZ 78, 101, 102;… Ellenberger in Palandt, BGB , 70. Aufl. [2011], § 12, 9 ;… Martinek in jurisPK- BGB , 5. Aufl. [Stand 01.10.2010], § 12, 22), wobei auch eine Kurzbezeichnung genügen kann (BGH GRUR-RR 2010, 205 [Tz. 28]). - OLG Bremen, 20.10.1983 - 3 U 20/83
Änderung und Schutz des Vereinsnamens; Rechtsfähigkeit eines Vereins
Der Verein, der von der Gründung bis zur Eintragung in das Vereinsregister als nicht rechtsfähiger Verein schon existiert, kann auch als solcher schon ein Recht an dem selbstgewählten Namen haben (RGZ 78, 101, 102; Soergel RN 31 zu § 12 BGB ). - BGH, 27.06.1956 - IV ZR 6/56
Rechtsmittel
Das ist rechtlich bedenkenfrei (vgl. insbes RGZ 78, 101 f [104 f]).